Honorar & Konditionen

Coaching & Körperorientierte Psychotherapie

1 Stunde (60 min) 120 €
1,5 Stunden (90 min) 160 €
Doppelstunde (120 min) 200 €

  • Coaching-Sitzungen sind nach der Kleinunternehmer-Regelung von der Umsatzsteuer befreit
  • Körperorientierte Psychotherapie ist gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Paarcoaching / Paartherapie

1,5 Stunden (90 min) 190 €

Sitzungs-Pakete

S      5 Sitzungen à 60 min für 550 € 
L      10 Sitzungen à 60 min für 1050 €  

  • der Paketpreis ist im Voraus zu zahlen. Ratenzahlung ist nach Absprache möglich.

Privatpraxis

Alle Leistungen sind privat zu zahlen

In bestimmten Fällen werden die  Behandlungskosten einer Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz von den Krankenkassen zum Teil oder in vollem Umfang übernommen, meist im Rahmen von privaten Zusatzversicherungen. 

Bitte klären Sie vorab eine mögliche Kostenübernahme mit der Krankenkasse ab. Wichtig ist, der Kasse gegenüber zu erwähnen, dass es sich bei meinen Leistungen um die Leistungen einer Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie handelt.

Steuerlich absetzbar

Privat bezahlte therapeutische Behandlungen sind häufig als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre*n Steuerberater*in.

Coachingsitzungen sind in manchen Fällen ebenfalls steuerlich absetzbar, z.B. wenn es sich um berufliches Coaching handelt. Auch hier empfiehlt es sich, mit Ihrer Steuerberater*in zu klären, inwiefern Sie Coachingsitzungen absetzen können.

Behandlungsdauer

Da bei Beginn einer Therapie nicht immer sofort offensichtlich ist, wo die Probleme genau liegen, ist es meistens nicht möglich, einen präzisen Zeitrahmen anzugeben. Sie bestimmen die Häufigkeit Ihrer Sitzungen und entscheiden, wie lange Sie kommen möchten.

Wenn Sie Ihren Sitzungen dennoch gerne einen zeitlichen und finanziellen Rahmen geben möchten, empfehle ich Ihnen, ein oder mehrere Sitzungspakete zu kaufen.

Terminabsagen

Da ich nur eine begrenzte Anzahl an Terminen pro Woche vergeben kann, ist es wichtig, dass Termine, die nicht eingehalten werden können, so frühzeitig wie möglich, spätestens aber bis 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, damit ich die Möglichkeit habe, den Termin neu zu vergeben. Für Termine, die kurzfristiger als 48 Stunden vorher abgesagt werden, berechne ich 50% des Honorars. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, berechne ich 100% des Honorars.

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